Ein Erlass des Finanzministeriums stellt klar, dass es sich bei Elektrofahrrädern und Selbstbalance-Rollern (Segways) um Kraftfahrzeuge handelt. Die damit zusammenhängenden Aufwendungen (Anschaffung, Betrieb, Miete) gelten umsatzsteuerlich als nicht für das Unternehmen ausgeführt und berechtigen daher (leider!) nicht zum Vorsteuerabzug. |