Hallo Michael,
ja, da ist noch immer so. In der Einkommenssteuererklärung bzw. eigenes Formular ist dafür ein Kreuz zu setzen, dass statt der pauschalierten Besteuerung eine Tarifbesteuerung gewünscht wird. Dann werden die Zinsen (vom Sparbuch, vom Girokonto, vom Bausparer, ...) mit dem eigenen Einkommen gemeinsam versteuert, was bei geringem Einkommen zur teilweisen oder völligen Rückerstattung führen kann.
Bei Ehefrauen, für die der Ehemann den Alleinverdienerfreibetrag erhält, wird nur die KESt, die den Alleinerdienerfreibetrag übersteigt, zurückerstattet.
Bei Kindern wird nur der KESt, die über dem Kinderabsetzbetrag liegt, rückerstattet.
Eine Übertragung des Sparbuches macht nur Sinn, wenn wirklich große Summen auf Ihrem Sparbuch liegen und/oder das Kind aus einem Erbe schon jetzt ein dickes Sparbuch und Anspruch auf die Rückerstattung hat.
LG Jeannie
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