Künstler und Künstlerinnen
Kunstschaffende erhalten in den SVA-Landesstellen ab nun Auskünfte zu den Bereichen Beitragsangelegenheiten, Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung bis hin zur Arbeitslosenversicherung. Sofern die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft nicht selbst für die Erledigung zuständig ist, werden die Anträge entgegen genommen und an den zuständigen Versicherungsträger weitergeleitet. Das betrifft beispielsweise Pensionsanträge, Anträge auf Beitragserstattung oder Anträge auf Feststellung der Versicherungspflicht. Dasselbe gilt für Anträge auf einen Beitragszuschuss nach dem Künstler- Sozialversicherungsfonds, die an den Fonds weitergeleitet werden. Anträge auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe müssen hingegen – wegen der im Regelfall erforderlichen persönlichen Kontaktaufnahme – weiterhin direkt beim Arbeitsmarktservice gestellt werden.
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