Mit 1.1.2011 treten einige Änderungen im Bauarbeiterurlaubsrecht in Kraft:Verlängerung d.Urlaubsperiode von 47 auf 52 Wochen.
Der Urlaub entsteht nun aliquot zu den zurückgelegten Beschäftigungswochen, nicht erst nach 26 Wochen.
Ab 1.1.2011 sind neue Richtwerte für die Ermittlung des Sachbezuges für Dienstwohnungen anzuwenden,unterschiedlich nach Bundesländern
Ab 1.1.2011 beträgt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze € 374,02. |