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07.10.2009 - Kleinunternehmer und Differenzbesteuerung
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Wenn der Umsatz im Jahr € 30.000,00 ab 2007 (davor war die Grenze € 22.000,00) nicht übersteigt, so fällt der Unternehmer unter die Kleinunternehmerregelung. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG ist der Kleinunternehmer unecht umsatzsteuerbefreit. D. h. er stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung, kann sich aber auch keine Vorsteuer abziehen (auf die unechte Steuerbefreiung muss auf der Rechnung hingewiesen werden).

 

Die Umsatzgrenze errechnet sich aus den vereinnahmten Beträgen (ohne Umsatzsteuer) zuzüglich des Eigenverbrauchs innerhalb eines Kalenderjahres. Daher finden in die Umsatzgrenze nicht Hilfsgeschäfte (z.B. Verkauf von Anlagegütern) Einzug.

 

Innerhalb von 5 Jahren kann diese Umsatzgrenze ein Mal um maximal 15% überschritten werden.

 

Bei Gebrauchtwarenhändlern kommt die Differenzbesteuerung zur Anwendung (Bemessungsgrundlage des Umsatzes ist die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis). Auf die Differenzbesteuerung kann jedoch bei jedem einzelnen Umsatz verzichtet werden (Option zur Normalbesteuerung).

 

Überschreitet der Gebrauchwarenhändler mit den bereits differenzbesteuerten Umsätzen und den regulär zu versteuernden Umsätzen die Kleinunternehmergrenze von € 30.000,00 nicht, so kann er von dem Einzelumsatz die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen, wenn er durch entsprechende Rechnungslegung (Hinweis auf Befreiung) auf die Differenzbesteuerung verzichtet.

 

Beispiel:

Ein Unternehmer verkauft im Jahr 2008 differenzbesteuerte Gegenstände (Gebrauchtwagen) um 12.000,00 (brutto). Der Einkaufspreis betrug 6.000,00.

Im Jahr 2008 werden auch andere Einnahmen in Höhe von 24.000,00 (brutto) erzielt.

 

Der Umsatz nach § 24 USTG beträgt         5.000,00             [(12.000 - 6.000) : 1,20].

Der weitere Umsatz beträgt                   20.000,00             (24.000 : 1,20).

Der für die Beurteilung der Kleinunternehmergrenze maßgebliche Umsatz beträgt somit 15.000,00         (5.000 + 20.000).

Der Unternehmer kann daher die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen.

 

Die der Differenzbesteuerung unterliegenden Umsätze sind steuerpflichtig.

Die zu entrichtende Umsatzsteuer beträgt daher             1.000,00 (20 % von 5.000).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0316/327 069 oder auf unserer Homepage http://www.boehmundboehm.at zur Verfügung!
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Böhm & Böhm WP KG
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