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07.10.2009 - noch bis 31.10.2009 einen neuen Freibetragsbescheid anfordern
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Folgende Voraussetzungen sind für den geänderten Freibetragsbescheid nötig:

* mindestens 900 Euro zusätzliche Werbungskosten im Vergleich zum alten Freibetragsbescheid,
* Aufwendungen die zur Beseitigung von Katastrophenschäden angefallen sind und als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind.

Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Geyer & Geyer Wirtschaftstreuhand GesmbH.
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