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www.steuerberater.at - Tipps und Tricks |
27.07.2009 - Fortbildung für Mitarbeiter |
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Wenn Sie in die Fortbildung Ihrer Mitarbeiter investieren, dann können Sie zusätzlich zu den Kurs- u. Reisekosten auch noch den Bildungsfreibetrag geltend machen.D.h.Sie können nochmals 20% der Bildungskosten abschreiben. |
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