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24.09.2008 - Steuern sparen durch Gruppenbesteuerung
www.steuerberater.at - Link

Hat ein Unternehmer zwei GmbHs und erwirtschaftet die eine GmbH Gewinne und die andere GmbH Verluste, wird die gewinnträchtige GmbH Steuern zahlen. Bei der anderen GmbH er­höhen sich hingegen ständig die Verlustvorträge. Mit der Gruppenbesteuerung können aber Gewinne und Verluste zwischen der Mutter- und Tochter-GmbH gegengerechnet werden, wodurch eine entsprechende Körperschaftsteuer eingespart wird. Trotzdem muss die Mutter-GmbH die wirtschaftlichen Verluste der Tochter-GmbH nicht mitverantworten. Steuerliche Vorteile und wirtschaftliches Risiko der Tochter-GmbH können hier also getrennt werden.

 

Bedingung für die Aufnahme in die Unternehmensgruppe ist ein Beteiligungsverhältnis von mehr als 50 %. Weitere Voraussetzung ist, dass jede teilnehmende Gesellschaft in einen schriftlichen „Gruppenantrag“ aufgenommen wird.

 

Ob sich eine Gruppenbesteuerung für Ihr Unternehmen auch auszahlt – das rechnen wir gerne für Sie nach!
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Schwarz + Partner Wirtschaftspr. & Stb GmbH
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