Hat ein Unternehmer zwei GmbHs und erwirtschaftet die eine GmbH Gewinne und die andere GmbH Verluste, wird die gewinnträchtige GmbH Steuern zahlen. Bei der anderen GmbH erhöhen sich hingegen ständig die Verlustvorträge. Mit der Gruppenbesteuerung können aber Gewinne und Verluste zwischen der Mutter- und Tochter-GmbH gegengerechnet werden, wodurch eine entsprechende Körperschaftsteuer eingespart wird. Trotzdem muss die Mutter-GmbH die wirtschaftlichen Verluste der Tochter-GmbH nicht mitverantworten. Steuerliche Vorteile und wirtschaftliches Risiko der Tochter-GmbH können hier also getrennt werden.
Bedingung für die Aufnahme in die Unternehmensgruppe ist ein Beteiligungsverhältnis von mehr als 50 %. Weitere Voraussetzung ist, dass jede teilnehmende Gesellschaft in einen schriftlichen „Gruppenantrag“ aufgenommen wird.
Ob sich eine Gruppenbesteuerung für Ihr Unternehmen auch auszahlt – das rechnen wir gerne für Sie nach! |