Berufsanwärter sind die Steuerberater von morgen - Hier haben Sie die Möglichkeit alle unsere Services kostenlos zu nutzen und sich mit einem eigenen Profil vorzustellen. Erfahren Sie hier mehr»
Angebote für Steuerberater! Hier finden Sie eine Auswahl an Unternehmen, die speziell für Ihre Berufsgruppe Produkte und Dienstleistungen anbieten. Zur Liste der Unternehmen »
www.steuerberater.at - Umgründungssteuergesetz
§ 635
Kundmachungsorgan:
BGBl. Nr. 699/1991 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003
Inkrafttretungsdatum:
21.08.2003
Beachte:
Zum Bezugszeitraum vgl. 3. Teil (dok. Anl. 1) Z 10 idF BGBl. I Nr. 161/2005.
Text:
Verlustabzug
§ 35. § 8 Abs. 4 Z 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 ist nach Maßgabe des § 21 anzuwenden.