Guten Tag,
Ich habe am 30.10.03 v.Bundessozialamt einen Behindertenpass 50 v.H.zuerkannt erhalten.Mein diesebzgl.Antrag wurde am 27.5.03 gestellt. Meine Frage wäre, gilt der Freibetrag lt.§ 35 Abs.3 ESTG 1988
€ 243,-- für 2003 aliquot und ab wann aliquot ? Es werden keine pflegebed.Geldleistungen bezogen.
Weiters nehme ich im Zusammenhang mit meiner Behinderung ab Dezember d.J. physik.Therapien in Anspruch. Meine Frage lautet. ist der von mir zu leistende Selbstkostenbetrag = (Differenzb. Honorar f. Heilbehandlung abzg. Krankenkassenzuschuss) als zusätzliche aussergew.Belastung abzusetzen ? und gleichzeitig zu diesem Heiltherapiezweck auch die Fahrten bei Verwendung des familieneig. KFZ in der Höhe de.amtl.KM-Geldes ?
Mit bestem Dank, Heinz Karsten |
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