Verfasst von:
Susanne am
27.11.2003 05:07
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THEMA: Unternehmerin + Kindergeld |
Schönen Guten Tag!
Ich habe vor kurzem ein freies Gewerbe angemeldet. Ich beziehe noch bis Feb. 2005 Kinderbetreuungsgeld. Dann arbeite ich noch als Angestellte für 8 Std./Woche im Büro. Die Zuverdienstgrenze liegt bei 14.600,-- EUR brutto im Jahr. Wie wird das bei meinem Unternehmen gerechnet? Hängt das vom Gewinn oder vom Umsatz ab? Bei help.gv.at habe ich gelesen dass es von den steuerpflichtigen Einkünfte abhängt. Was meint man da?
Danke für die Info
LG Susanne |
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Verfasst von:
J. Rapp am
27.11.2003 05:07
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THEMA: Re: Unternehmerin + Kindergeld |
Die steuerpflichtigen Einkünfte setzen sich laut Ihren Angaben zusammen aus:
1) Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit
2) Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einen Leitfaden zum Kinderbetreuungsgeld finden Sie unter http://www.noegkk.at/media/15315.PDF, in welchem auch die Zuverdienstmöglichkeiten für unselbständig Tätige und Selbständige beschrieben sind. |
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