Verfasst von:
Wolfgang am
21.11.2003 11:30
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THEMA: KG oder KEG |
Hallo!
Da ich eine KG oder KEG gründen möchte würd ich gern wissen wo eigentlich die Unterschiede liegen.
Ich denke man kann/darf bei der KEG nur eine Gewisse Umsatz?-grösse haben. Wie hoch ist diese? Wie genau ist das ganze (wo kein Kläger da kein...)
Danke.
Wolfgang |
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Verfasst von:
Mag. Walter FERDIN am
21.11.2003 11:30
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THEMA: Re: KG oder KEG |
Es gibt schon einige Unterschiede aber der offensichtlichste Unterschied ist die Art der Buchhaltung. Bei der KG ist eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz vorgeschrieben - bei der KEG reicht eine Einnahmen-AusgabenRechnung solange nicht die Umsatzgrenzen nach § 125 BAo d.s. Euro 400.000,00 überschritten wird.
Und dies ist auch in etwa die Grenze für die Firmenbuchrichter. Aber Sie haben Recht wo kein Kläger kein Richter und nach meiner Erfahrung nach melden die Finanzämter die Umsätze nicht an das Firmenbuch weiter.
Für tiefergehende Ausführungen würde ich doch fachliche Hilfe empfehlen um teuere Gründungsfehler zu vermeiden. |
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Verfasst von:
Clemens Helm am
11.02.2016 16:03
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