Da ich vorhabe, demnächst als Arbeitnehmer von D nach Ö zu
ziehen, in D aber Verluste aus V&V steuerlich geltend machen
konnte, bleibt die Frage, wie man diesen Vorteil auch in Ö
erwirken kann. Das dt.-österr. DBA verlangt die Besteuerung
im Land, in dem die Immobilie liegt.
Andererseits widerspricht dies dem Gleichheitsprinzip der EU, weil
positive Einkünfte zusammen mit anderen Einkünften, z.B. Gehalt,
etc., zusammen versteuert werden und den Steuersatz anheben,
negative Einkünfte aber nicht zu dessen Reduzierung führen.
Gibt es hier bereits Normenkontrollverfahren oder beim Europ.
Ger.hof anhängige Verfahren, die einem in Zukunft eine gerechte
Besteuerung in Aussicht stellen?
Für Ihre Kommentare und Hinweise danke ich Ihnen vielmals
im voraus.
G.H. |
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