Verfasst von:
Oliver Göstl am
29.07.2003 19:04
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THEMA: Halber Steuersatz f. nichtentno,mene Gewinne |
Ab 2004 sind nichtentnommene Gewinne mit dem Halben Steuersatz begünstigt:
1. Trifft dies nur auf Personengesellschaften und Einzelunternehmen zu?
2. Ist damit der durchschnittliche Steuersatz gemeint (nicht Grenzsteuersatz)?
3. gilt dies nur für bilanzierende Unternehmen?
4. Haben damit Einnahmen/Ausgaberechner keine Möglichkeit diese Begünstigung in Anspruch zu nehmen?
5. Ist es daher für E/A-Rechner sinnvoll auf doppelte BH zu optieren? - Unter welchen Voraussetzungen?
6. Gilt diese Regelung auch für neue Selbständige (z.B. Trainer, Therapeuten)? |
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Verfasst von:
max am
29.07.2003 19:04
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Verfasst von:
Mag. Heiderer am
29.07.2003 19:04
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THEMA: Re: Halber Steuersatz f. nichtentno,mene Gewinne |
Hab mir die vorläufige Regelung angeschaut, danach wäre die Antwort
1-4) Ja
5) Da mindestens mit 20% zu versteuern ist, nur bei einem steuerlichen Einkommen von deutlich über ATS 300.000,- und natürlich, wenn die Mittel mindestens 7 Jahre im Unternehmen bleiben sollen.
6) Wenn Sie steuerrechtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben gs schon. |
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