Eigentlich bräuchte man für diese Tätigkeit einen Gewerbeschein (wenn man es ganz genau nimmt). Nur mit 15 oder 16 Jahren ist man dafür eindeutig noch zu jung.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, das ganze als "Pfuscher" abzuwickeln und zu hoffen, nicht erwischt zu werden.
Eine Einkommensteuererklärung wäre erst einzureichen, wenn die Einkünfte aus dieser Tätigkeit und die Lehrlingsentschädigung zusammen über S 120.000 pro Jahr betragen. Die Umsatzsteuer am besten gar nicht in Rechnung stellen (Kleinunternehmerregelung bis S 300.000,-- Jahresumsatz). |
|