Verfasst von:
karlschwab am
11.06.2003 08:21
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THEMA: Quadriga-GCT |
Hallo!
Eine Frage.: Kaufte voriges Jahr den Quadriga-GCT ( Dollar ).
Am Ende des Jahres wurde mir ein Sicherungs-KEST
einbehoben.
Nun las ich in der Mai - Ausgabe des Format, das
die Erträge des Quadriga-GCT KEST - frei nach der
fiskalischen Spekulationsfrist von einem Jahr sind.
Stimmt das, wenn ja, was kann ich machen um die
KEST zurückzubekommen?
Mgf
Karl Schwab |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
11.06.2003 08:21
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THEMA: Re: Quadriga-GCT |
Sehr geehrter Herr Schwab,
mit dem Formular E 3, welches Sie von der Seite des Ministeriums (bmf.gv.at) herunterladen können,kann man den Antrag auf Erstattung
der Kapitalertragsteuer stellen.
Mit freundlichen Grüßen
V.Weiß |
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