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Verfasst von: Hannes am 21.07.2006 08:19
 


THEMA:  Ust-Pflicht
Ich bin freier Dienstnehmer. Laut Auskunft des Finanzamts sind die vom Auftraggeber bezahlten SV-Anteile nicht ust-pflichtig. Heisst das, dass sie von der Bemessungsgrundlage abzuziehen sind und ich dann nicht ust-pflichtig bin, wenn ich unter 22.000,- falle?
Verfasst von: Thomas Kerschl am 21.07.2006 08:19
 


THEMA:  Re: Ust-Pflicht
Hallo Hannes! Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist dein in Rechnung gestelltes Honorar. Beispiel: Honorar: 1000 USt: 200 Brutto: 1200 Auszahlung: 1200 - (1000 x 13,85 %) = 1.061,50 Sollte deine Leistung dem Normalsteuersatz von 20 % unterliegen kannst du allerdings einen Umsatz von € 26.400,00/Jahr (€ 22.000 + 20%) erzielen um trotzdem noch als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig zu sein, da es sich bei der Grenze von € 22.000,00 um eine Nettogrenze handelt. Ab 2007 wird o.a. Grenze von € 22.000,00 auf € 30.000,00 angehoben. (Umsatz bis € 36.000,00 möglich) Mit freundlichen Grüßen Thomas Kerschl Gewerblicher Buchhalter Steinergasse 36/7/25 1230 Wien +43/699/12049477 thomas.kerschl@chello.at
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