Verfasst von:
Hannes am
21.07.2006 08:19
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THEMA: Ust-Pflicht |
Ich bin freier Dienstnehmer. Laut Auskunft des Finanzamts sind die vom Auftraggeber bezahlten SV-Anteile nicht ust-pflichtig. Heisst das, dass sie von der Bemessungsgrundlage abzuziehen sind und ich dann nicht ust-pflichtig bin, wenn ich unter 22.000,- falle?
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Verfasst von:
Thomas Kerschl am
21.07.2006 08:19
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THEMA: Re: Ust-Pflicht |
Hallo Hannes!
Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist dein in Rechnung gestelltes Honorar.
Beispiel:
Honorar: 1000
USt: 200
Brutto: 1200
Auszahlung:
1200 - (1000 x 13,85 %) = 1.061,50
Sollte deine Leistung dem Normalsteuersatz von 20 % unterliegen kannst du allerdings einen Umsatz von € 26.400,00/Jahr (€ 22.000 + 20%) erzielen um trotzdem noch als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig zu sein, da es sich bei der Grenze von € 22.000,00 um eine Nettogrenze handelt.
Ab 2007 wird o.a. Grenze von € 22.000,00 auf € 30.000,00 angehoben. (Umsatz bis € 36.000,00 möglich)
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kerschl
Gewerblicher Buchhalter
Steinergasse 36/7/25
1230 Wien
+43/699/12049477
thomas.kerschl@chello.at
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