Verfasst von:
Franz Wimmer am
14.05.2003 17:40
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THEMA: zusatzeinkommen |
sehr geehrte damen und herren,
meine freundin koennte fuer meinen arbeitgeber, ohne fixanstellung, gelegentliche arbeiten uebernehmen. die frage ist nun wie kann man diese situation rechtlich handhaben. reicht es wenn sie eine honorarnote schreibt und diese am jahresende ueber die einkommensteuererklaerung abrechnet? meine freundin ist derzeit in karenz und wuerde mit dieser taetigkeit auch nicht die erlaubt obergrenze von 14.600,-- EUR p.a. ueberschreiten. |
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Verfasst von:
J. Rapp am
14.05.2003 17:40
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THEMA: Re: zusatzeinkommen |
Sehr geehrter Herr Wimmer,
ich sehe nach Ihren Schilderungen zwei Möglichkeiten:
1) Anstellung als freier Dienstnehmer auf Basis eines "Werkvertrages" und im Rahmen der Einkommensteuer wird das Einkommen versteuert oder
2) Abrechnung über Honorarnoten, wobei Ihre Freundin neben der Einkommensteuerpflicht, als "neuer Selbständiger", auch Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für Unfall- Kranken- und Pensionsversicherung zu bezahlen hat.
Ich empfehle Ihnen in ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater zu investieren um negative Folgewirkungen sowohl in steuerlicher als auch sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu vermeiden. |
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