Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gehört, daß es möglich ist, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mittels Vertrag bis zu einer doppelten Abfertigung zusagen kann, die dann bei Auszahlung ebenfalls mit 6% besteuert werden.
Ich würde gerne wissen ob das so stimmt bzw in welchem Gesetz diese Regelung verankert ist. Wenn das stimmt, würde es mich interessieren, ob dies auch möglich ist, wenn AG und AN die selbe Person ist (GF im ASVG analog zur selbst gegebenen und definierten direkten Pensionszusage).
Herzlichen Dank für die Info im Voraus
Gerald Simon |
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