Ich konnte bis dato die Vosteuer/Erwerbssteuer bei betrieblichen Wareneinkäufen aus Deutschland durch Nutzung der Kleinunternehmerregelung (USt.-Befreiung) nicht absetzen.
Ich habe in der Zwischenzeit, ca. vor 2 Wochen beim zuständigen FA per Fax einen Antrag auf Regelbesteuerung gestellt und eine UID-Nummer beantragt. Aber die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam und ich habe bis dato leider keine Antwort und natürlich auch keine UID-Nummer erhalten.
Besteht sobald ich die UID-Nummer erhalten habe die Möglichkeit die bereits bezahlte MwSt aus Deutschland zurückzubekommen?
Was muß ich tun?
Danke für Ihre Hilfe!
mfg Werner Haim |
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