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Verfasst von:
Karin
am
26.02.2003 16:58
THEMA: Studiengebühren
Kann man Studiengebühren (EUR 377,22), die man für Kinder bezahlen muss, bei der Arbeitnehmerveranlagung verwenden? Danke für Ihre Beantwortung im Voraus!
Mag. Veronika Weiß
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