Verfasst von:
Hubert H. am
09.02.2006 06:00
|
|
THEMA: Schulde ich ein zweites mal die Ust? |
Sehr geehrte Damen und Herren !
Habe folgendes Problem:
Ich stelle einem Kunden eine Rechnung. Der Kunde kommt einige Tage später und zahlt die Forderung bar.
Dafür stelle ich einen Kassa-Eingangsbeleg. Auf diesem Vordruck können der Nettobetrag, die Ust. und der Gesamtbetrag angegeben werden.
Wenn ich alle drei Werte ausfülle, schulde ich die Ust. dem FA nun ein zweites mal?
(einmal aufgrund der ursprünglichen Rechnung und ein weiteres mal wegen des Kassa-Eingang-Beleges?)
Vielen Dank im voraus für die Hilfe
Hubert |
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
09.02.2006 06:00
|
|
THEMA: Re: Schulde ich ein zweites mal die Ust? |
Genau genommen ja; bestätigen Sie mit dem Kassa-Eingangsbeleg, dass Sie den Bruttobetrag erhalten haben und führen Sie die Rechnungsnummer als Zahlungszweck an. Die Felder für Nettobetrag und Ust streichen Sie durch.
|
|
|
|