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Verfasst von: Dolezal Renate am 27.01.2006 11:30
 


THEMA:  Anspruchszinsen
Das Finanzamt hat Arbeitnehmerveranlagungen 2000-2002 veranlagt und dabei vorerst die Werbungskosten für einen Arbeitsraum (Teleworker) fälschlicherweise gestrichen. Für die Gutschriften wurden zum Teil Anspruchszinsen gutgeschrieben. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wurden nun auch die Werbungskosten anerkannt und es kam zu weiteren Gutschriften. Wieder wurden zum Teil Anspruchszinsen gutgeschrieben. In Summe fehlen jedoch die Zinsen für die erste Gutschrift 2001 und die zweiten Gutschrift 2002, da sie unter 50 Euro Bagatellegrenze waren. Hätte das Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung sofort richtig veranlagt, wären jedoch für die gesamte Gutschrift Zinsen gutgeschrieben worden. Lt. Auskunft des Finanzamtes beziehen sich die Zinsen aber immer auf den jeweiligen Bescheid. Ist das richtig? Habe ich eine Chance mit einer Berufung? Vielen Dank! Renate Dolezal
Verfasst von: Karl am 27.01.2006 11:30
 


THEMA:  Re: Anspruchszinsen
Leider ist da nichts mehr zu machen.
Verfasst von: Helmut am 27.01.2006 11:30
 


THEMA:  Re: Anspruchszinsen
Aus meiner Sicht wird ja immer der bisherige Bescheid zur Gänze aufgehoben und ein neuer erstellt. Damit müssen meines Erachtens auch die Zinsen zur Gänze neu berechnet werden; wodurch auch die Bagatellgrenze überschritten wird. Ich würde jedenfalls berufen; mit dem Argument das die Zinsen auf den letztgültigen Bescheid (in einer Summe)zu berechnen sind.
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