Das Finanzamt hat Arbeitnehmerveranlagungen 2000-2002 veranlagt und dabei vorerst die Werbungskosten für einen Arbeitsraum (Teleworker) fälschlicherweise gestrichen. Für die Gutschriften wurden zum Teil Anspruchszinsen gutgeschrieben.
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wurden nun auch die Werbungskosten anerkannt und es kam zu weiteren Gutschriften. Wieder wurden zum Teil Anspruchszinsen gutgeschrieben. In Summe fehlen jedoch die Zinsen für die erste Gutschrift 2001 und die zweiten Gutschrift 2002, da sie unter 50 Euro Bagatellegrenze waren.
Hätte das Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagung sofort richtig veranlagt, wären jedoch für die gesamte Gutschrift Zinsen gutgeschrieben worden.
Lt. Auskunft des Finanzamtes beziehen sich die Zinsen aber immer auf den jeweiligen Bescheid. Ist das richtig? Habe ich eine Chance mit einer Berufung?
Vielen Dank!
Renate Dolezal
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