Lt. § 41 EStG Abs.2 beträgt die Antragsfrist 5 Jahre ab Ende des Veranlagungszeitraums.
Der Antrag muss aber spätestens am 31.12.2005 (Datum Poststempel) gestellt werden. Der 31.12.2005 war ein Samstag.
Haben Sie den Antrag mit der Post geschickt?
Eingeschrieben geschickt? Haben Sie einen Aufgabeschein mit Datum 31.12.2005?
Wenn der Antrag am 2.1.2006 (Montag) mit der Post an das Finanzamt gegangen ist, ist das leider tatsächlich zu spät.
LG Renate
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