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Verfasst von: Cora am 27.01.2006 12:39
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung 2000
s.g. damen u. herren! mein Antrag vom 31.12.2005 auf durchführung der arbeitnehmerveranlagung für das jahr 2000 wurde vom zuständigen finanzamt zurückgewiesen. begründung: weil die antragsfrist gem. § 245 bzw § 276 BAO bereits abgelaufen ist. meines wissens beträgt die frist 5 jahre. ebenso erscheinen mir die zitierten paragraphen der BAO hier widersinnig. auf welchen erlass od. auf welchen gesetzestext kann ich mich berufen? vielen dank!
Verfasst von: Dolezal Renate am 27.01.2006 12:39
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung 2000
Lt. § 41 EStG Abs.2 beträgt die Antragsfrist 5 Jahre ab Ende des Veranlagungszeitraums. Der Antrag muss aber spätestens am 31.12.2005 (Datum Poststempel) gestellt werden. Der 31.12.2005 war ein Samstag. Haben Sie den Antrag mit der Post geschickt? Eingeschrieben geschickt? Haben Sie einen Aufgabeschein mit Datum 31.12.2005? Wenn der Antrag am 2.1.2006 (Montag) mit der Post an das Finanzamt gegangen ist, ist das leider tatsächlich zu spät. LG Renate
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