Verfasst von:
Bernhard am
13.01.2006 11:47
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THEMA: freier dienstvetrrag |
Hallo!
Ich habe derzeit folgendes Problem:
Ich bin mit einem freien Dienstvertrag als Lektor beschäftigt.(insgesamt 30 Stunden)
Ich wurde für den Zeitraum von 5 Monaten angemeldet (dh ich erhalte mein Honorar nach Abzug der SV die automatisch an die GKK abgeführt wird). Aus meiner Sicht ist meine Tätigkeit als selbständige Tätigkeit anzusehen. Im Kalenderjahr 2005 käme ich nach vereinnahmten Entgelten auf ein Einkommen < 730,-- bliebe also steuerfrei!
Heute erfuhr ich, dass meine Einkünfte vom Dienstgeber mittels Lohnzettel ans Finanzamt gemeldet werden!!! Ich möchte natürlich eine Werkvertragsmeldung gemäß $109 a !!!!
Kann ich darauf beharren? Müsste wenn ein Lohnzettel übersendet wird auch aliquot WR und UB ausbezahlt werden?
Ist es ein Problem, wenn ich bis jetzt noch keine Honorarnoten gelegt habe und mir trotzdem regelmäßig Geld überwiesen wurd (der Vertrag wurde gefünftelt ausbezahlt und die endgültige Honorarnote wird am Schluss gelegt)?
Ein echtes "Problemzucker". Bitte um Antwort.
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
13.01.2006 11:47
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THEMA: Re: freier dienstvetrrag |
Die Meldung nach § 109 a betrifft nicht nur Werkverträge aus gewissen speziellen Tätigkeiten, sondern vor allem auch die freien Dienstverträge. Vermutlich übermitteln Ihre Auftraggeber keinen Lohnzettel sondern die Daten Ihres freien Dienstvertrages. Einfach noch einmal abklären.
Sie sollten dann in Ihrer Steuererklärung möglichst diesselben Summen angeben, wie vom Auftraggeber dem Finanzamt bereits bekanntgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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