Verfasst von:
Jürgen Jesenko am
10.01.2006 16:50
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THEMA: Auto zum Pendeln abschreibbar? |
Werte Damen und Herren,
es gibt ein paar themen bei meiner Arbeitnehmerveranlagung, die ich nicht ganz verstehe und wo ich auch nicht weiss, ob sich ein Steuerberater auszahlen würde:
1.) letztes Jahr habe ich Zahnkronen und eine Brille geltend gemacht (gesamtwert etwa 2.000.-) - der bescheid besagte jedoch, dass ich unter der selbstbehaltsgrenze von 4.000.- lag und daduch nichts zurückbekommen kann...
2.) heuer habe ich meinen Hauptwohnsitz (ohne Nebenwohnsitz) nach Kärnten verlegt und wohne somit 130km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Dazu habe ich auch ein neues Auto gekauft. kann ich wegen dem täglichen Pendeln nun einen Teil des Autos abschreiben?
Viele Dank
JJ |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
10.01.2006 16:50
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THEMA: Re: Auto zum Pendeln abschreibbar? |
Zu 1.
Aussergewöhnlich ist ein Belastung nur dann, wenn dadurch ein höherer Teil des Einkommens aufgefressen wird. Nach Gesetz betraegt der "Selbstbehalt" bis zu 12% des Einkommens.
Zu 2.
Hierfür gibt es das Pendlerpauschale. Beim Arbeitgeber beantragen!
Siehe
http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800600.html
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV
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http://www.steuermonitor.at |
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