Kann man die Privat-Zahnarztkosten für Zahn-Brücken und dergleichen absetzen ?
Wenn ja,
wie muss man die Zwangsläufigkeit nachweisen ?
was ist zumutbar bei einem Jahreseinkommen von ca. 20.000 € ?
Bei Zahnarztkosten muß man die Zwangsläufigkeit meiner Erfahrung nach nicht nachweisen.
Bei einem Jahreseinkommen von € 20.000 beträgt die zumutbare Mehrbelastung 10 % des Einkommens.