Verfasst von:
Sandra am
23.12.2005 14:51
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THEMA: Reisekosten: diäten |
Hätte dann noch eine Frage:
Wir bekommen von unserer Firma, Diäten im Ausland ausbezahlt. (Flugbegleiterin) In der Broschüre steht, dass die gesetzlichen Diäten inklusive Frühstück sind. Bei uns ist das Frühstück aber nicht dabei, wenn ich eine Bestätiungen von meiner Firma holen und welchen Punkt kann ich dann das anführen? Sonstige Werbungskosten?
Vielen Dank für die Information!
mfg
Sandra |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
23.12.2005 14:51
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
23.12.2005 14:51
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Verfasst von:
Karl am
23.12.2005 14:51
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THEMA: Re: Reisekosten: diäten |
Wenn die ausgezahlten Diäten geringer sind, als die, die steuerlich anerkannt (Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten) werden, können Sie die Differenz als Werbungskosten geltend machen. |
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