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Verfasst von: sandra am 23.12.2005 12:16
 


THEMA:  Zahnspange
Hätte ein Frage. Habe eine Zahnspange und zahle jedes Jahr 1.600 Euro, kann ich diesen Betrag bei außergewöhnlich Belastungen anführen bzw. gehört diese Summer noch unter a) Krankeitskosten (inkl. Zahnersatz)? Vielen Dank für die Antwort!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 23.12.2005 12:16
 


THEMA:  Re: Zahnspange
Gehört in Kennzahl 730 der Arbeitnehmerveranlagung
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 23.12.2005 12:16
 


THEMA:  Re: Zahnspange
Da Sie bei den aussergewoehnlichen Belastungen einen Selbstbehalt von bis zu 12% des Einkommens tragen, ist es unbedingt notwendig, diese Belastungen in einem Jahr "zusammenzuballen". Auch eine Vorauszahlung fuer das Folgejahr waere moeglich. AM OESV Steuerberater
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