Verfasst von:
Julia am
28.12.2005 09:23
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THEMA: Anzahlung Leasing |
Sehr geehrte Steuerberater,
ich habe folgende Frage zu einem Pkw Leasing:
Ich bin selbständig und führe eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Im kommenden Jahr möchte ich mir einen Pkw leasing den ich ca. zu 80% betrieblich benötige. Der Leasingvertrag sieht jedoch eine Anzahlung von 30% des Kaufpreises vor.
Wie behandle ich diese Anzahlung in meiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Muss ich diese Anzhlg. als Anlagegut in meinem Anlagenverzeichnis berücksichtigen und dann auf acht Jahre abschreiben?
Kann ich die Leasingraten zusätzlich abschreiben (unter berücksichtigung des Aktivposten)?
Die Restzahlung nach Ende des Leasings ist, nehme ich an, auf die restliche Nutzungsdauer abzuschreiben.
Wäre sehr dankbar für eine Antwort. |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
28.12.2005 09:23
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THEMA: Re: Anzahlung Leasing |
Das hängt von dem Charakter der Anzahlung ab.
Wenn es eine Depotzahlung ist, dann wird es wie eine Kaution behandelt und wirkt sich steuerlich nicht aus. |
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