Verfasst von:
Harald am
23.01.2003 15:32
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THEMA: Einkommenssteuer |
Guten Tag.
Wenn ich, als Freier Dienstnehmer noch im Dezember 2002 eine Honorarnote gelegt habe, das Geld aber erst jetzt im Jänner 2003 ausbezahlt wurde; in welchem Jahr muss ich das Dezember-Honorar dann versteuern?
Noch eine Frage: Rückwirkend für 2002 muss ich im September 2003 die Beitragsrechnung der Krankenkasse bezahlen. Kann ich diesen Betrag (ich weiss dass es 13,65 Prozent von dem erhaltenen geringfügigen Honorar sind) in die Einkommenssteuererklärung 2002 aufnehmen?
Vielen Dank für Ihre Auskünfte. |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
23.01.2003 15:32
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THEMA: Re: Einkommenssteuer |
In Ihrem Fall gilt das Zu-u.Abflussprinzip,d.h.in dem Jahr versteuern, in
dem Sie das Geld erhalten oder einen Betrag bezahlen müssen.Also beide Beträge kommen in das Jahr 2003. |
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