Habe gleich 2 Fragen: 1. Meine Mutter möchte meiner Schwester (die sich demnächst scheiden lässt) Geld borgen (zinsenlos), damit sie sich ein neues Haus kaufen kann. Die Rückzahlung erfolgt wenn sie ihr eigenes Haus verkauft hat, bzw. ihr Noch-Ehemann sie ausbezahlt hat. Ist hier irgendetwas zu berücksichtigen? Muss das über einen Notar gemacht werden, oder reicht ein Schriftstück mit den Unterschriften. Ist wegen der Steuer irgendwo irgendetwas zu melden? Kann es sein dass der Noch-Ehemann Ansprüche auf das geborgte Geld erheben kann?
2. Ich möchte meiner Schwester ihren 50% Anteil an einer Immobilie (die wir vor einigen Jahren von unseren Eltern geschenkt bekommen haben) abkaufen. Im Grundbuch ist ein lebenslanges Wohnrecht meiner Eltern eingetragen (die noch lebende Mutter ist 72). Ist es möglich das Grundstück zum halben Einheitswert zu kaufen, oder krieg ich da ev. mit der Steuer Probleme. Der Verkehrswert wird durch das Wohnrecht ja vermindert, kann man das irgendwie berechnen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
lg
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