Verfasst von:
Wolfgang am
19.10.2005 13:52
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THEMA: Umsatzsteuer noch einmal... |
Habe mir jetzt einen Haufen Bücher gekauft und mich schon etwas schlauer gemacht.
Bloß eine Frage wird leider nirgends wirklich beantwortet...
Ich bin (obwohl unter 22.000€) schon umsatzsteuerpflichtig (habe diesen Regelbesteuerungs-Antrag gestellt...). Es ist für mich besser, da ich ohnehin nur Unternehmen zu meinen Kunden zähle, die ja wieder vorsteuerabzugsberechtigt sind.
So wie ich es verstanden habe, bin ich verpflichtet, jeden Monat eine Umsatsteuer-Voranmeldung abzugeben.
Ist dies auch der Zeitpunkt wo ich Umsatzsteuer zu entrichten habe?
Oder wird Umsatzsteuer einmal im Jahr gezahlt? (Wenn monatlich - wofür ist dann die Umsatzsteuererklärung am Ende vom Jahr gut?? - ist doch eh alles über die Umsatzsteuer-Voranmeldung bekannt gemacht worden....)
mfg Wolfgang |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
19.10.2005 13:52
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THEMA: Re: Umsatzsteuer noch einmal... |
Sie müssen die Umsatzsteuervoranmeldungen ausfüllen, abgeben allerdings erst ab einem Jahresumsatz von € 100.000,00, wenn Sie nicht zeitgerecht zahlen, oder zur Abgabe aufgefordert werden. Die Umsatzsteuer ist 45 Tage nach dem jeweiligen Monatsende zu bezahlen; also Umsatzsteuer für Jänner ist bis 15. März, Ust für Feber ist bis 15. April, usw. zu bezahlen.
Bis zu einem Jahresumsatz von € 22.000,00 kann auch das Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum gewählt werden. Die UstR ab der RZ 2776, unter https://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/Richtlinien/index.htm abrufbar, geben hiezu näher Auskunft.
www.steuerberater-rapp.at
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