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Verfasst von: karlo am 22.08.2005 04:56
 


THEMA:  Steuerbescheid
Ist es möglich nachträgliche Änderungen zur Einkommensteuererklärung von 2003 vorzunehmen? wenn der Bescheid von einem Jahr (2004)ausgestellt wurde. Wenn! Ja, in welcher form? Danke
Verfasst von: Jutta Rapp am 22.08.2005 04:56
 


THEMA:  Re: Steuerbescheid
Die Berufungsfrist beträgt längstens ein Monat nach Einlangen des Steuerbescheides. Wenn man später erkennt, dass etwas falsch erklärt wurde, so kann man eine Berichtigung beantragen.
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