Verfasst von:
karlo am
22.08.2005 04:56
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THEMA: Steuerbescheid |
Ist es möglich nachträgliche Änderungen zur
Einkommensteuererklärung von 2003 vorzunehmen? wenn der Bescheid von einem Jahr (2004)ausgestellt wurde.
Wenn! Ja, in welcher form?
Danke |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
22.08.2005 04:56
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THEMA: Re: Steuerbescheid |
Die Berufungsfrist beträgt längstens ein Monat nach Einlangen des Steuerbescheides.
Wenn man später erkennt, dass etwas falsch erklärt wurde, so kann man eine Berichtigung beantragen.
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