Hallo,
ist es richtig, daß jemand, der während eines Kalenderjahres ausschließlich unter einem freien Dienstvertrag arbeitet und sehr wenig Jahreseinkommen hat, trotzdem kein Anrecht auf Negativsteuer hat, also keine AN-Veranlagung machen darf? Wenn ich die Broschüre des Finanzamtes diesbezüglich richtig verstehe, besteht für eine solche Person kein Anspruch auf Arbeitnehmerabsetzbeitrag. Alleinerzieher oder Alleinverdiener bin ich auch nicht.
Danke im voraus, Melitta Dragaschnig |
|