ich bin derzeit beruflich sehr viel unterwegs. werden mir die zahlungen, die ich auf grund meiner reisekostenabrechnung erhalte, als einkünfte angerechnet ? Könnte es sein, dass ich durch mein "normales" gehalt anspruch auf staatl. beihilfen habe (weil einkommen < zuverdienstgrenze) ich aber durch die reisekostenabrechnung über diese grenze komme und daher die beihilfe zurückzahlen muss ?
Hab schon lange im internet gesucht, aber noch nichts passendes gefunden... |
|