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Verfasst von: Laura am 17.08.2005 04:41
 


THEMA:  geringfügig Beschäftigt+Honorarnoten
Hallo, ich bin geringfügig Beschäftig, verdiene dabei 250euro im Monat, und beziehe jährlich zusätzlich ca.1000euro über Honorarnoten. Ausserdem bin ich bei einer Promotionfirma als freier Dienstnehmer angestellt. Die Summe die ich dort verdiene änder sich von Monat zu Monat. Ich bin für die Dauer meiner Tätigkeiten "normal" gemeldet und zahle bei Überschreitung der Mindestverdienstgrenze die 13,8%. Durch meine geringfügige Beschäftigung bin ich selbstversichert (habe mich freiwillig zur SV angemeldet) und zahle ca.50euro an die SV/Monat. Ich bin völlig durcheinander was Steuern und Abgaben betrifft und höre überall etwas anderes daher... Meine Fragen: 1. Muss ich den Verdienst aus den Honorarnoten versteuern? 2. bzw. muss ich diese Tätigkeiten sonst irgendwie melden/anmelden...? 3. Bekomme ich von der WGKK den doppelt bezahlten SV Beitrag zurück in den Monaten in denen ich einerseits die 50euro selbstversicherung zahle und andererseits die 13,8%? 4. wie schaut das mit der kinderbeihilfe aus? (habe sie jetzt 1jahr lang nicht bezogen beginne aber im oktober ein studium) 5. habe ich irgendetwas übersehen...? Danke MfG Laura
Verfasst von: Jutta Rapp am 17.08.2005 04:41
 


THEMA:  Re: geringfügig Beschäftigt+Honorarnoten
Ihr Fragenkatalog ist für die Beantwortung im Rahmen des Forums zu umfangreich; bitte wenden Sie sich für eine Beratung an einen Steuerberater.
Verfasst von: Bruno Fiala am 06.06.2011 11:49
 


THEMA:  geringfügig Beschäftigt+Honorarnoten
Guten Tag!

Ich hätte eine ganz kurze Frage:

Ich bin seit kurzem geringfügig angestellt, und habe davor und jetzt auch noch daneben 125-250 Euro aus Honorarnoten dazuverdient.

Ich habe von einem Bekannten gehört, dass diese Honorarnoten über die SVA laufen, dass man sich dort auch krankenversichern muss...

Stimmt das? Und wenn ja, gibts da Dazuverdienergrenzen (für Honorareinkünfte) bei geringfügigem Einkommen?
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