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Verfasst von: r. am 27.07.2005 13:18
 


THEMA:  Kapital Nachschuss
Ich hätte eine kurze Frage. Mit einem Kollegen habe ich vor einem halben Jahr einen GmbH gegründet - Mindesteinlage je halb einbezahlt (8.750). Das Geschäft beginnt jetzt zu laufen aber die liquiden Mittel werden knapp. Ich würde gerne meine ausstehenden 8.750 einzahlen (mein Kollege ist derzeit knapp bei Kasse und kann derzeit keine Mittel aufbringen). Muss ich diese Einzahlung eigens zum Firmenbuch anmelden (Erfordernisse?), oder wird das mit dem folgendem Abschluss gemeldet. Vielen, besten Dank!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.07.2005 13:18
 


THEMA:  Re: Kapital Nachschuss
Sie müssen die weitere Einzahlung des Stammkapitales dem Firmenbuch melden.Dafür gibt es keine Formvorschrift. Außerdem müssen Sie an das Finanzamt für Gebühren ein Meldung erstatten, sodass die Gesellschaftssteuer vorgeschreiben werden kann.(1% der Einzahlung).
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