Erwerber hat vor 2 Jahren Miteigentumsanteil (Wohnungseigentum) erworben. möchte nunmehr an Lebensgefährten mit dem seither Eigentümerpartnerschaft bestand übertragen.
§ 17 Abs 1 GrESt dürfte hier nicht anwendbar sein, da der ursprüngl. Veräußerer keine Verfügungsmacht erhielte, falls Kaufvertrag rückgängig gemacht würde, da WE-Anteile uno aktu an Lebensgef. weiterveräußert würden.
gibt es eine andere Möglichkeit?
ME muss dieser volle 3,5 % GrEST zahlen. |
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