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Verfasst von: Jürgen am 20.07.2005 09:54
 


THEMA:  Einkommenssteuerberechnungsgrundlage
Hallo, ich war bis vor 1,5 Jahren selbständig habe den Gewerbeschein dann zurückgelegt. Möchte nun für ein Unternehmen als Selbständiger mittels Honorarnote arbeiten. Ich habe nachgelesen das die Einkommenssteuer aufgrund der Einnahmen von vor 3 Jahren berechnet wird. Wie ist das aber wenn ich jetzt neu einen Gewerbeschein anmelde? Wird da die Berechnung aus meiner alten Selbständigkeit genommen oder falle ich in die fixe Regelung für die ersten drei Jahre? Vielen Dank Jürgen
Verfasst von: Jutta Rapp am 20.07.2005 09:54
 


THEMA:  Re: Einkommenssteuerberechnungsgrundlage
Die Einkommensteuer für z. B. das Jahr 2004 wird auf Grund des Einkommens des Jahres 2004 berechnet; es wird nicht das Einkommen des Jahres 2001 als Bemessungsgrundlage herangezogen. Wenn Sie nicht die Einkommensteuer meinen, sondern die Pflichtversicherung nach dem GSVG, so empfehle ich die Frage bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zu klären.
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