Verfasst von:
evelyn obermaier am
24.07.2005 09:17
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THEMA: beratung & coaching während karenz - steuerliches |
ich befinde mich in einem angestellten verhältnis aber bin dzt. in karenz. ich möchte diese zeit nutzen, um mich auf meine (teil-) selbstständigkeit vorzubereiten und dabei auch schon beratungen & coaching anbieten - derzeit sicher unter der 10.000€ grenze.
dazu stellen sich mir mehrere fragen:
1) welche möglichkeiten der "rechnungslegung" habe ich bei privatpersonen / firmen - worauf muss ich achten?
2) stimmt es, dass mich eine privatperson auf basis eines werkvertrags anstellen kann?
3) welche steuerlichen aspekte sind bei einem werkvertrag bzw. einer honorarnote zu berücksichtigen?
4) darf ich als nicht-selbstständige honorarnoten legen oder benötige ich auf jeden fall einen gewerbeschein?
viele, viele fragen ;)
danke schon mal im voraus
evelyn obermaier |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
24.07.2005 09:17
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THEMA: Re: beratung & coaching während karenz - steuerliches |
Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, dürfen Sie die Zuverdienstgrenze nicht übersteigen, um einer Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes vorzubeugen.
Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt und der Sozialversicherung mittels Fragebogen zu melden.
Umsatzsteuerlich können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn der Jahresumsatz unter EUR 22.000,- betragen wird.
Eine Einkommensteuererklärung ist nach Ihren Schilderungen zu legen.
Ob Sie einen Gewerbeschein benötigen, erfahren Sie in Wien beim Magistrat oder sonst bei der Bezirkshauptmannschaft.
Ich empfehle ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, um alle Eventualitäten abklären zu können.
www.steuerberater-rapp.at
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
24.07.2005 09:17
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