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Verfasst von:
Micha
am
22.07.2005 05:54
THEMA: Eink. aus Sonstiger Selbständigkeit
Ich habe 2004 Einkünfte aus Sonstiger Selbständigkeit (Leistungsbezug einer Firma bei der ich mit 50% beteiligt bin). Wo gebe ich diese Einkünfte bei der Steuererklärung an? Bei Einkünfte als Einzelunternehmer (a) oder als Beteiligter (b)?
Verfasst von:
Jutta Rapp
am
22.07.2005 05:54
THEMA: Re: Eink. aus Sonstiger Selbständigkeit
Handelt es sich bei den Einkünften um einen Geschäftsführerbezug?
Mag. Veronika Weiß
Wir kümmern uns auch um Klein
st
unternehmer
Kostenloses Erstgespräch
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Internet:
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