zu 1.)
muss ich dazu zuerst einen Antrag auf Erklärungswechsel durchführen ?
da ja noch immer "auf Angestellter eingestellt ist"
Ein Freier Dienstnehmer gilt nun als "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" ??
Dagibt es jedoch Angaben für Firmenbuchnummern...Voraussichtlicher Gewinn,......
das gibt es ja beim FrDV nicht oder?
oder unter sonstige einkünfte
in wie fern gilt nun der Freie Dienstnehmer als Selsbständiger ?
ESt pflichtig ja
aber was nicht im vergleich zu echten selbständigen ?
Kann man dabei auch das private Auto zum Teil absetzen ,......? |
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