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Verfasst von: Hannes am 23.05.2005 05:12
 


THEMA:  FrDV - Vorgangsweise
hallo ich bin student und habe im letzten jahr ein paar monate als Freier Dinetnehmer gearbeitet jetzt muss ich ja eine ESt -Erklärung über Finanz-Online machen dazu meine Frage: ich habe schon einmal eine Arbeitnehmerveranlagung 2002 gemacht als ich in den ferien als angestellter gearbeitet habe. 2003 war ich dann nur geringfügig beschäftigt. und nun 2004 zuerst geringfügig und dann eben als FrD-Nehmer 1.) ist das ESt- Formular = Arbeitnehmervernlagung ? weil das erscheint bei mir wenn ich einsteige - schon oder? Dort ist keine Bezeichnugn wie E1 oder so verzeichnet 2.) was muss ich alles sonst noch an formularen ausfüllen oder nur das was mir Online nach und nach zum ausfüllen gezeigt wird? 3.) bei den einnahmen erscheinen nur die des Fr-DV - sind die 285 EUR aus der geringfügigen Beschäftigung also nicht als Einnahme 2004 zu verstehen ?? 4.) wo trägt man die ausgaben für personenversicherungen ein ? 5.) wenn ich die internet kosten + anschlussgebühren absetzen will muss ich dann auch meinen privaten PC zuerst mal ins "Betriebsvermögen" einbringen? bis 400 EUR kann man dies soviel ich weiß im selben jahr - ansonsten über 4 jahre abschreiben - privatnutzung von 400 EUR wird dabei angenommen oder? also wenn ich den PC-Monitor-Tastatur um 650 EUR an "mich" verkaufe - eigennutzung 40%: 260 EUR ---> absetzbar 390 EUR ? Wo gibt es eigentlich detailierte Informationen / eine Zusammenstellung für Freie Dienstnehmer ? weil nicht alles was zB im "Selständigen Buch" steht gilt ja für den FrDV oder? Gibt es nicht auch dazu einen "Helfer" - was man wann tun muss usw. so wie bei dem "Selständigen Buch" auch ? bitte um Hilfe danke hannes
Verfasst von: hannes am 23.05.2005 05:12
 


THEMA:  Re: FrDV - Vorgangsweise
zu 1.) muss ich dazu zuerst einen Antrag auf Erklärungswechsel durchführen ? da ja noch immer "auf Angestellter eingestellt ist" Ein Freier Dienstnehmer gilt nun als "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" ?? Dagibt es jedoch Angaben für Firmenbuchnummern...Voraussichtlicher Gewinn,...... das gibt es ja beim FrDV nicht oder? oder unter sonstige einkünfte in wie fern gilt nun der Freie Dienstnehmer als Selsbständiger ? ESt pflichtig ja aber was nicht im vergleich zu echten selbständigen ? Kann man dabei auch das private Auto zum Teil absetzen ,......?
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