Verfasst von:
Johann E. am
02.10.2002 04:52
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THEMA: Vermietung eines Hauses |
Ich habe vor, mein Einfamilienhaus zu vermieten. Dazu möchte ich mich erkundigen, wieviel Steuer ich von der Miete zu bezahlen habe. Bin Frühpensionist und bekomme brutto € 1624,- p.m.
Wie muß ich vorgehen beim Versteuern?
Bin im Steuerrecht völlig unbedarft und ersuche um Tipps! |
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Verfasst von:
Elke Stoller am
02.10.2002 04:52
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THEMA: Re: Vermietung eines Hauses |
Besorgen Sie sich im Internet oder beim Finanzamt am Jahresende ein Einkommessteuererklärungsformular.
Sammeln Sie während des Jahres alle Belege aus denen mit Ihrer Vermietungstätigkeit zusammenhängende Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind und listen diese zum Jahresende auf. Berechnen Sie den Überschuss und tragen diesen im Einkommenssteuerformular in der Spalte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein.
Die Steuer wird vom Finanzamt berechnet unter Berücksichtigung Ihrer Pensionseinkünfte, die Sie im Formular unter Nennung Ihrer Pensions-auszahlenden-Stelle angeben. Dafür haben Sie bis Ende März des Folgejahres Zeit, ausser Sie besuchen Ihren Steuerberater, der Ihnen mit zahlreichen Tips wahrscheinlich zu weiteren Vergünstigungen verhelfen kann. |
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