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Verfasst von: mv76 am 12.05.2005 15:29
 


THEMA:  Erwerbssteuer bei ig. Reparturen
Hallo, 1.) Kann mir jemand sagen ob Gerätereparaturen welche im EU-Raum durchgeführt werden unter ig. Erwerb zuzuordnen sind und die Rechnung des EU-Lieferanten auch ohne Steuer auszustellen ist? Habe von verschiedenen Lieferanten Rechnungen ohne und mit Steuer (ausländischer St.-Satz!). Die Reparaturgeräte sind defekte, zuvor beim gleichen Lieferanten zugekaufte Handelsware. 2.) Projektunterstützung für ein Projekt in Österreich wurde ohne Steuer und ohne sonstigen Vermerk auf der Rechnung vom EU-Partner ausgestellt. Unsere und seine UID-Nr. sind auf der Rechnung angegeben. Was ist korrekt? Wie müsste die Verbuchung für diese Fälle sein. Kommt hier eventuell die Revers cahrge - Regel zur Anwendung? Besten Dank im Voraus.
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