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Verfasst von: Anton Weber am 22.04.2005 12:30
 


THEMA:  Abestzbarkeit von Internetzugang
Hallo! Ich habe eine kleine Firma und möchte nun an meinem Standort daheim (also nicht in der Firma) - jedoch beruflich durch mich genutzt einen Internetzugang haben. Kann ich den Zugang (Installtion, Monatskosten etc) in der Steuererklärung geltend machen - oder nur wenn der Zugang wirklich in der Firma ist? Bei mir "daheim" wohnt noch meine Frau und zwei Kinder die den Zugang auch evtl. nutzen. Danke Anton
Verfasst von: THX am 22.04.2005 12:30
 


THEMA:  Re: Abestzbarkeit von Internetzugang
Ich würde die kosten sehr wohl in meine erfolgsrechnung aufnehmen. aber entweder nur den beruflichen anteil - oder alles und dann privatanteil mit ust(z.b. 40%) einbuchen. denke verhältnis 60% beruflich - 40% privat müsste ok gehen
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