Wenn die 22.000 Euro-Grenze (vor Abzug des DN-Anteils, den DG-Anteil muß der Dienstgeber bezahlen) überschritten wird, müssen Sie sämtliche Umsätze des heurigen Jahres der Umsatzsteuer zu unterziehen. Es ist daher empfehlenswert in allen Ausgangsrechnungen des Jahres 2005 Umsatzsteuer zu verrechnen.
Unter http://www.steuerverein.at/steuerinfos/abc_der_betriebsausgaben.htm finden Sie das "ABC der Betriebsausgaben", oder unter http://www.bmf.gv.at/service/publikationen/download/broschueren/selbstaend05.pdf das "Selbständigenhandbuch 2005"; diese Publikationen werden Ihnen weiterhelfen.
www.steuerberater-rapp.at
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