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Verfasst von: werner am 23.05.2005 07:11
 


THEMA:  umsatzsteuer freier dienstnehmer
ich bin neben dem studium als freier dienstnehmer tätig nun habe ich letztes nur ca. 9.000 EUR Brutto verdient jetzt sieht es ev. heuer anders aus da ich wahrscheinlich das ganze jahr arbeiten werde (in welchen echten ausmass ist ungewiss) ev. überschreite ich auch die 22.000 EUR (ist hier das Bruttogehalt gemeint? - also inkl. SV-abgaben des DG und DN?) wie muss ich da nun weiter vorgehn weiß ja jetzt noch nicht ob ich heuer echt die 22.000 erreiche muss ich nun in meinen rechnungen umsatzsteuer mit verrechnen und diese dann natürlich auch an das Finanzamt ableiten (Quartalsweise oder?) oder genügt es ab dem Zeitpunkt ab dem ich die 22.000er Marke überschritten habe die USt in Rechung zu stellen weiters die Frage: was kann ich alles als Freier Dienstnehmer absetzen ? gibt es da wo eine Auflistung bzw. Literatur zum nachlesen?? Link? wie sieht es aus mit - PC+Zubehör (teils beruflich benötigt) - Auto: auch teils beruflich nötig für regelmäßige Termine ausserhalb - Rückzahlung eines kredits für eine Eigentumswohnung
Verfasst von: Jutta Rapp am 23.05.2005 07:11
 


THEMA:  Re: umsatzsteuer freier dienstnehmer
Wenn die 22.000 Euro-Grenze (vor Abzug des DN-Anteils, den DG-Anteil muß der Dienstgeber bezahlen) überschritten wird, müssen Sie sämtliche Umsätze des heurigen Jahres der Umsatzsteuer zu unterziehen. Es ist daher empfehlenswert in allen Ausgangsrechnungen des Jahres 2005 Umsatzsteuer zu verrechnen. Unter http://www.steuerverein.at/steuerinfos/abc_der_betriebsausgaben.htm finden Sie das "ABC der Betriebsausgaben", oder unter http://www.bmf.gv.at/service/publikationen/download/broschueren/selbstaend05.pdf das "Selbständigenhandbuch 2005"; diese Publikationen werden Ihnen weiterhelfen. www.steuerberater-rapp.at
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