Verfasst von:
Peter Rait am
06.04.2001 05:51
|
|
THEMA: Rezeptgebühr als Krankheitskosten absetzbar? |
Mir kam zu Ohren, dass die Rezeptgebühr und auch sonstige Aufwendungen im Krankheitsfall (z.B. Krankenscheingebühren) von der Einkommenssteuer absetzbar sind.
Gilt das dann auch für das bei mir mitversicherte Kind? Bei der Anzahl der verschriebenen Medikamente, kommt da nämlich manchmal eine ganz schöne Summe an Rezeptgebühr zusammen.
Wie steht es mit Kosten in Verbindung mit einer Schwangerschaft (Akkupunktur, die von der Entbindungsklinik angeboten wird, aber nicht von der SV bezahlt wird)? |
|
|
Verfasst von:
Wolfgang Stoeger am
06.04.2001 05:51
|
|
THEMA: Re: Rezeptgebühr als Krankheitskosten absetzbar? |
Krankheitskosten (auch die Rezeptgebühr) können als außergewöhnliche Belastungen vom Einkommen abgezogen werden. Allerdings ist noch ein Selbstbehalt zu berücksichtigen. Er beträgt bei einem Einkommen bis S 100.000,-- 6 %, von S 100.000,-- bis 200.000,-- 8 %, von 200.000,-- bis S 500.000,-- 10 %, über S 500.000,-- 12 %. Er vermindert sich um je einen Prozentpunkt für Alleinverdiener bzw. Alleinerzieher sowie für jedes Kind.
Dadurch wirken sich relativ geringe Beträge nicht einkommensmindernd aus. Hat ein Steuerpflichtiger mit einem Einkommen von S 250.000,-- außergewöhnliche Belastungen in Höhe von S 20.000,-- in einem Jahr ergibt sich keine steuerliche Auswirkung, da der Selbstbehalt S 25.000,-- beträgt.
Ohne Selbstbehalt können folgende Aufwendungen berücksichtigt werden:
- Beseitigung von Katastrophenschäden
- Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (max. S 1.500,-- p.m.)
- Aufwendungen durch eigene Behinderung, Behinderung des (Ehe)partners oder eines Kindes
Wolfgang Stoeger
Fischer & Rechberger, Salzburg |
|
|
|