Verfasst von:
Iris1200 am
14.04.2005 09:52
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THEMA: Gewerbeanmeldung |
Folgendes Problem: habe einen Steuerberater hinzugezoge zur Gründung eines freien Gewerbes.
Der Steuerberater hat mich dann beim Finanzamt und bei der SVA angemeldet. Soweit so gut.
Allerdings hat er ganz "vergessen" mir mitzuteilen, dass ich noch die Gewerbeanmeldung machen muss. Habe dies jetzt erledigt. Jetzt folgt bald noch - nach Erhalt des Gewerbescheins - die Anmeldung bei der SVA von mir - Versicherung ist ja rückwirkend, also bin ich mittlerweile wenigstens wieder versichert...
Ich habe allerdings schon 3 Rechnungen ausgestellt (Feb bis Ende März), da ja kein Gewerbeschein vorhanden, also quasi als "neuer Selbständiger".
Meine Fragen:
- wie siehts mit der Versicherung aus? Muss ich diese trotzdem zahlen, auch wenn keine Leistung theoretisch da war? Es besteht ja auch Pflichtversicherung... Versichert bin ich ja theoretisch erst, seitdem ich die Gewerbeanmeldung vorgenommen habe (seit Anfang April).
- welche Probleme können sich sonst noch ergeben? Für die EST müsste es ja theoretisch egal sein, aber für welchen Zeitraum bezahle ich die SVA?
- und durfte ich vor der Gewerbeanmeldung schon UST verrechnen (die UID hab ich ja schon bekommen...)?
Bitte um Hilfe, wirklich keine gute Lage in der ich momentan bin. Wie siehts rechtlich aus?
lg, Iris |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
14.04.2005 09:52
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THEMA: Re: Gewerbeanmeldung |
Wenn Sie als "neuer Selbständiger" für den Zeitraum Feber und März 2005 bei der SVA gemeldet waren, dann die Änderung, dass Sie ab nun Gewerbescheininhaber sind, bekannt geben.
Die Verrechnung der UST hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun; Sie haben die UST zu Recht verrechnet.
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