Verfasst von:
rolandp am
13.04.2005 08:20
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THEMA: Einkommenssteuer |
Hallo, ich hätte ein paar fragen:
1)habe einen 40stunden job im angestelltenverhältnis und seit august 04 noch zusätzlich ein freies dienstverhältnis mit ca. 700,-- netto (bereits abzgl. SV). Muss daher ESt machen. Gilt am Formular ein freier Dienstvertrag als selbstständige Tätigkeit oder als unselbstständige ?
2) ich schaffe es nicht bis zum 30.04. kann ich jetzt noch ein ansuchen um verlängerung stellen. gibt es dabei irgendetwas zu beachten ?
danke für die hilfe.
rolandp |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
13.04.2005 08:20
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THEMA: Re: Einkommenssteuer |
Zu 1.
Der freie Dienstvertrag gilt bei der Steuer als selbständige Tätigkeit. Die Erträge sind solche, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind (Mitteilung Ihres Auftraggebers an das Finanzamt).
Zu 2.
Sie können einen formlosen Fristverlängerungsantrag stellen. Bei Einreichung über Finanzonline hätten Sie ohnehin noch ein bisschen Zeit.
Zu 3.
Ich nehme an, Sie meinten 700,-- EURO zusätzliche Einkünfte MONATLICH.
Glauben Sie nicht, dass eine Erstberatung bei einem Steuerberater gut investiertes Geld wäre? Das Honorar können Sie ohnehin wieder absetzen, er / sie kostet daher nur die Hälfte. Es gibt bereits über 6.000 Steuerberater in Österreich.
Aber Geiz ist geil. Egal ob man viel Zeit verplempert und teures Lehrgeld an die Finanz zahlt.
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